Bei allen Wanderungen und Veranstaltungen gilt die Wanderordnung des Sauerländischen Gebirgsvereins.

Leitung
Die Gesamtorganisation liegt in Händen des Wanderführers. Von Beginn bis Ende der Veranstaltung ist er weisungsgebend. Gewandert wird bei fast jedem Wetter. Abweichungen vom vorgesehenen Programm liegen im Ermessen des Wanderführers. Teilnehmer, die sich von der Gruppe absetzen wollen, müssen sich beim Wanderführer abmelden.

Kleidung
Nach Zweckmäßigkeit, nicht nach Schönheit ist die Kleidung, insbesondere das Schuhwerk auszuwählen. Die Kleidung sollte der Witterung entsprechen, denn der Wanderführer ist für das Wetter nicht verantwortlich.

Wanderweg / Schutz der Landschaft / Tier- und Pflanzenwelt
Wir Wanderer gehören zu den Hütern der Landschaft.
Deshalb gilt für uns:

  • Wald und Rastplatz sind keine Müllkippe. Abfälle sind nicht zurückzulassen.
  • Schonung von Baum, Strauch, Pflanzen und Blumen. Sie sind zur Freude aller da.
  • Schutz des Wildes und der Vogelwelt vor Beunruhigung und Vernichtung.
  • Kein offenes Feuer und kein Rauch im Forst

Gäste
Bei allen Wanderungen sind Gäste (Nichtmitglieder) stets willkommen. Gäste werden gebeten, sich vor Beginn der Wanderung beim Wanderführer bekannt zu machen. Gäste sind bei den ersten zwei Wanderungen mitversichert, danach besteht kein Versicherungsschutz mehr.

Haftung
Die Teilnahme an Wanderungen und Veranstaltungen erfolgt stets auf eigene Verantwortung. Für SGV Mitglieder besteht ein Versicherungsschutz. Die Kosten sind im Jahresbeitrag enthalten.

 

Empfehlung zur Kostenverteilung bei Veranstaltungen vom SGV-Duisburg

Mitfahrpauschale:
PKW: 0,30 Cent pro gefahrenen Kilometer, aufgeteilt auf alle Insassen

Beteiligung bei ÖPNV Tickets:
wer ein Ticket besitzt nimmt 1 Person mit, sind noch Personen über, werden entsprechend Tickets nachgekauft. Diese Kosten werden auf die Personen ohne ein Ticket verteilt.